Nein, weil die denen das erlaubt wurdeMüsste man die Henker, die hauptberuflich Menschen töten, denn dann nicht auch töten?
@Üml: Ich find die regeln leider etwas zu "schwammig", soll heißen man kann sie so oder so auslegen, und wo für den einen Richter die Kriterien greifen, empfindet sie der andere als nicht gegeben, sodass hinterher womöglich die Falschen unter der Guillotine landen. Daher begrüße ich das System nicht wirklich.
Ich bin generell gegen die Todesstrafe, Mörder (wie Ümläüt sie beschrieben hat) einfach lebenslang wegsperren und fertig, damit macht man ganz sicher nichts falsch.
Ich bin prinzipiell für eine Todesstrafe, allerdings unter erheblich strengeren Bedingungen, als in allen Ländern der Welt, die die Todesstrafe haben, gelten:
1. Todesstrafe nur für Verbrechen, die auch mindestens ein Menschenleben gefordert haben und dessen Tod vom Täter auch beabsichtigt bzw. einkalkuliert war.
2. Todesstrafe nur für Verbrechen aus niederen Beweggründen.
3. Es muss sich um einen Straftatbestand handeln, der ein großes Problem in der Gesellschaft darstellt, sodass man von der Todesstrafe eine abschreckende Wirkung erwarten kann.
4. Der eigentlich sowieso geltende Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten muss konsequent durchgesetzt werden."
Ich bin prinzipiell für eine Todesstrafe, allerdings unter erheblich strengeren Bedingungen, als in allen Ländern der Welt, die die Todesstrafe haben, gelten:
1. Todesstrafe nur für Verbrechen, die auch mindestens ein Menschenleben gefordert haben und dessen Tod vom Täter auch beabsichtigt bzw. einkalkuliert war.
2. Todesstrafe nur für Verbrechen aus niederen Beweggründen.
3. Es muss sich um einen Straftatbestand handeln, der ein großes Problem in der Gesellschaft darstellt, sodass man von der Todesstrafe eine abschreckende Wirkung erwarten kann.
4. Der eigentlich sowieso geltende Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten muss konsequent durchgesetzt werden."
Todesstrafe für Abtreibende
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